Mit dem Jahr 2024 steigt die Rezeptgebühr pro Packung auf 7,10€.
Ist ein Medikament im Originalpreis günstiger als die Rezeptgebühr, wird weiterhin der günstigere Verkaufspreis berechnet.
Folgende Personengruppen sind automatisch von der Rezeptgebühr befreit:
Bezieherinnen und Bezieher einer Ausgleichszulage
Zivildiener
Bezieherinnen und Bezieher von Sozialhilfe, die aufgrund des -Bezugs von Sozialhilfe krankenversichert sind
Asylwerberinnen und Asylwerber
Selbstversicherte Personen, die sich der Pflege eines behinderten Kindes widmen
Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Freiwilligen Sozialjahres bzw. des Freiwilligen Umweltschutzjahres
Personen mit anzeigepflichtigen übertragbaren Krankheiten (diese Befreiung gilt nur für einzelne Medikamente, die zur Behandlung von anzeigepflichtigen Krankheiten dienen)
Personen, die der ÖGK nach dem Kriegsopferversorgungsgesetz, Heeresversorgungsgesetz bzw. dem Opferfürsorgegesetz zugeteilt sind
Vorteile der Befreiung:
kein Selbstbehalt für Heilbehelfe und Hilfsmittel
kein Kostenbeitrag nach dem Krankenanstaltengesetz bei stationärer Aufnahme (Aufenthalt im Krankenhaus)
keine Zuzahlung bei medizinischer Rehabilitation
keine Zuzahlung für Maßnahmen zur Festigung der Gesundheit (Kur)
kein Zusatzbeitrag für beitragspflichtige Mitversicherung
Folgende Voraussetzungen zur Befreiung per Antrag sind zu beachten:
Wenn Ihr monatliches Nettoeinkommen folgende Richtsätze nicht übersteigt, können Sie einen Antrag auf Befreiung von der Rezeptgebühr stellen:
Alleinstehende: EUR 1.217,96
Ehepaare: EUR 1.921,46
Wenn Sie einen erhöhten Bedarf an Medikamenten aufgrund einer Krankheit oder eines Gebrechens haben, gelten folgende Richtsätze für Sie:
Alleinstehende: EUR 1.400,65
Ehepaare: EUR 2.209,68
Die Richtsätze für Ehepaare gelten auch für Lebensgemeinschaften und eingetragene Partnerschaften.
Für jedes Kind erhöht sich der Richtsatz um EUR 187,93, sofern das Nettoeinkommen des Kindes den Grenzbetrag von EUR 447,97 nicht erreicht.
Häufig gestellte Frage:
"Wieso zahlt meine Nachbarin ab Oktober keine Rezeptgebühr mehr? Und mein Schwager schon im Juli nicht mehr?"
Das lässt sich einfach erklären: Personen mit Versicherung müssen nur bis zu bestimmten Höchstgrenzen Rezeptgebühren bezahlen, sofern sie nicht automatisch oder durch einen Antrag von der Zahlung befreit sind.
Eine Befreiung von der Rezeptgebühr 2024 erfolgt, wenn:
Im Verlauf eines Kalenderjahres mindestens 39 Rezeptgebühren entrichtet werden (das bedeutet also wörtlich 39 Medikamentenpackungen mal 7,10€) und
Im Laufe eines Kalenderjahres insgesamt mindestens 2 Prozent des Jahres-Nettoeinkommens für Rezeptgebühren ausgegeben werden.
Die Befreiung von Rezeptgebühren tritt ein, sobald diese bestimmten Grenzen überschritten werden.
Jedoch enden Befreiungen gemäß der Obergrenze für Rezeptgebühren grundsätzlich am 31. Dezember eines Kalenderjahres. Somit sind ab dem 1. Januar des folgenden Jahres erneut Rezeptgebühren zu entrichten, bis die Obergrenze wieder erreicht wird!
Rezeptgebühren, die entrichtet wurden, obwohl die Obergrenze bereits überschritten war, werden im nächsten Kalenderjahr berücksichtigt und reduzieren die zu zahlenden Rezeptgebühren, bis die Befreiung erneut in Kraft tritt.
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